Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch die Fa. Stiegenbau Aldrian. Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn wir Ihnen schriftlich oder firmenmäßig gefertigt zugestimmt haben. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

2. Bestellen
Eine Online-Bestellmöglichkeit besteht nur nach vollständiger Eingabe der E-Mail-Adresse. Bei Erstbestellung ist eine Registrierung als "Neuer Benutzer" empfohlen, jedoch nicht verpflichtend. Für weitere Bestellungen genügt dann die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Verbraucher: Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes  gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Tagesbruttopreise einschliesslich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 
Die Fa. Stiegenbau Aldrian behält sich das Recht vor, die jeweiligen Preise von www.hartholzbriketts.at und www.aldrianstiegen.at inhaltlich jederzeit zu verändern.

4. Lieferung
Verkäufe finden nur innerhalb Österreichs statt. Eine Lieferung ins Ausland ist nicht möglich. Der gewünschte Liefertermin kann vom Kunden bei der Bestellung bekannt gegeben werden. Die gesetzlich vorgegebene Lieferfrist von 30 Tagen beginnt ab Eingang der Bestellung. Werden Lieferfrist/Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, kann der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen, die uns mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzugeben ist, vom Vertrag zurücktreten. Bei verspäteter Lieferung aufgrund unvorhersehbarer Hindernisse, die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, können  keinerlei Schadensansprüche gegenüber der Fa. Stiegenbau Aldrian geltend gemacht werden. Ersatzansprüche des Käufers bestehen auch nicht, wenn Lieferfristen (der Liefertermin) aufgrund von Umständen überschritten wurden, die wir zu vertreten haben.

Die Lieferung der Waren erfolgt je nach Grösse und Gewicht per Spedition oder Paketdienst. Bei Bestellung eines gesamten LKW-Zuges Hartholzbriketts (23 Paletten) erfolgt die Lieferung direkt vom Frächter.

Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager; Lieferung frei Baustelle oder frei Lager des Käufers setzt voraus, dass die Anlieferung über eine mit schwerem Lastzug befahrbare Zufahrtsstrasse erfolgen kann. Der Käufer garantiert dafür, dass die Zufahrtsstrasse dafür geeignet ist.
Der Käufer hat für die unverzügliche Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware am Lieferort abzuladen, dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Die Anlieferung kann nur vor die Baustelle bzw. das Lager erfolgen, eine Zustellung in das Innere von Gebäuden ist nicht möglich.

5. Versandkosten
Die Versandkosten sind bei den Holzbriketts im Palettenpreis bereits eingerechnet, daher sind die Preise je nach Bundesland unterschiedlich hoch.
Die Versandkosten für alle weiteren Produkte sind individuell verschieden. Diese sind abhängig von der Grösse, dem Gewicht und der Zustelladresse. Die anfallenden Kosten werden schriftlich an den Kunden bekanntgegeben.

6. Zahlung
Die Bezahlung unserer Produkte aus dem Webshop erfolgt per Vorauskasse oder bei Lieferung bar an den Lieferanten.
Die Lieferung eines LKW-Zuges Hartholzbriketts kann nur per Vorauskasse erfolgen.

Bei allen persönlich an uns erteilten Aufträge (z.B. Stiege, Türen, etc.) gelten die Zahlungsbedingungen die auf der Rechnung bzw. dem Angebot angeführt wurden.
Längstens jedoch 4 Wochen nach Ausstellung der Rechnung, netto ohne jeden Abzug. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, werden 14% Verzugszinsen verrechnet. Gerichtsstand ist Deutschlandsberg.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegt ein Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartner vor, so werden alle Forderungen sofort fällig.
Wir sind dann berechtigt, weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuliefern.

7. Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Haftung
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum.
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Die gelieferte Ware ist ohne Verzug zu prüfen. Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich und detailiert mitgeteilt werden. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf unrichtige Behandlung, Überbeanspruchung, chemische und physikalische Einflüsse, Witterungs- und Natureinflüsse zurückzuführen sind. 
Durch einen Gewährleistungsfall wird die Fälligkeit der entstandenen Forderung nicht aufgeschoben, ebenso ist eine Kompensation gegen Forderungen unseres Unternehmens unzulässig.
Jeder Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern er nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.